Rechtsform AG

AG kaufen in der Schweiz

Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für grössere Schweizer KMU: Aktienkapital ab CHF 100'000, Aktionäre nicht öffentlich im Handelsregister, Übertragung ohne Notar möglich. Genau diese Diskretion macht die AG bei Übernahmen beliebt – und die saubere Prüfung umso wichtiger.

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Aktienübernahme statt Handelsregisterwechsel

Anders als bei der GmbH sind Aktionäre nicht öffentlich eingetragen. Übertragen wird über Indossament oder Zessionserklärung, dokumentiert im Aktienbuch. Öffentlich sichtbar wird nur die Änderung im Verwaltungsrat und bei der Zeichnungsberechtigung.

  • Aktienbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten prüfen und aktualisieren.
  • Statutarische Vinkulierung kann die Übertragung an die Zustimmung des Verwaltungsrats binden.
  • Verwaltungsratsmandate, Zeichnungsberechtigungen und Domiziladresse nach Closing anpassen.
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Bewertung einer Schweizer AG

Bei planbaren Cashflows wird häufiger mit Discounted Cash Flow gerechnet als bei kleinen GmbH. Als Gegenprobe dienen EBITDA-Multiples von 4× bis 7× für gut strukturierte Gesellschaften mit zweiter Führungsebene sowie die Praktikermethode. Massgebend ist immer der Unternehmenswert abzüglich Nettoverschuldung.

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Due Diligence: die zwölf Kernpunkte

Der Prüfumfang ist breiter als bei einer Kleinstgesellschaft.

  • Revisionsberichte und Bilanzbereinigung der letzten drei Jahre.
  • Aktienbuch, Vinkulierung, Aktionärbindungsverträge.
  • Kundenverträge, Kündigungsfristen, Change-of-Control-Klauseln.
  • Personal, Kaderverträge, BVG-Deckungsgrad.
  • Steuern, Mehrwertsteuer, offene Revisionen und Rulings.
  • Immaterialgüter, Lizenzen, IT-Abhängigkeiten.
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Finanzierung und Struktur

Übliche Struktur: 60 bis 80 Prozent Barzahlung beim Closing, Verkäuferdarlehen über zwei bis fünf Jahre, gegebenenfalls ein an EBITDA gekoppelter Earn-out. Banken finanzieren Akquisitionen in der Schweiz meist gegen Businessplan, Eigenmittel und – je nach Fall – eine Bürgschaft.

FAQ

Was kostet eine AG in der Schweiz?

Der Preis richtet sich nach der Ertragskraft: typischerweise 4× bis 7× bereinigtes EBITDA abzüglich Nettoverschuldung, nicht nach dem Aktienkapital von CHF 100'000.

Braucht es für den Aktienkauf einen Notar?

Nein. Die Übertragung von Aktien erfolgt schriftlich und wird im Aktienbuch nachgeführt. Notariell beurkundet werden nur Statutenänderungen.

Bleibt der Käufer anonym?

Der Aktionär erscheint nicht im Handelsregister, wohl aber im Aktienbuch und im Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten. Neue Verwaltungsratsmitglieder sind öffentlich sichtbar.

Was ist eine Vinkulierung?

Eine statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien: Der Verwaltungsrat muss dem Erwerb zustimmen. Sie ist vor der Absichtserklärung zu prüfen.

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