Käufer aus dem Ausland

Eine Schweizer Firma aus dem Ausland kaufen

Für den Kauf einer Schweizer Gesellschaft braucht es kein Schweizer Bürgerrecht. Es gelten aber Anforderungen an die Vertretung der Gesellschaft, Einschränkungen beim Grundstückerwerb und praktische Hürden bei der Finanzierung.

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Gesellschaftsrechtliche Anforderungen

Das Schweizer Recht beschränkt die Nationalität der Gesellschafter nicht, verlangt aber die Erreichbarkeit und Vertretung im Inland.

Punkte für nicht ansässige Käufer
ThemaPraxisregelKonsequenz
AnteilseigentumKeine NationalitätsbeschränkungErwerb von 100 Prozent möglich
VertretungMindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz CHAnsässiges Organ nötig
SitzEffektive Adresse in der SchweizOft Domizil bei einer Treuhand
AufenthaltFolgt nicht aus dem KaufSeparates Verfahren, Ausgang offen
LiegenschaftenLex Koller bei Wohn-/nicht betrieblichen ObjektenBewilligung oder Ausklammerung
BankkontoVerstärkte Geldwäscherei-PrüfungenLängere Fristen bei Eröffnung
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Der Knackpunkt Finanzierung

Schweizer Banken beurteilen die Übernahme über die Schuldendienstfähigkeit des Zielunternehmens, gewichten aber auch das Käuferprofil. Fehlende lokale Präsenz kompensiert man mit Struktur und Sicherheiten.

  • Erwartete Eigenmittel: in der Praxis mindestens 30–40 Prozent, bei ausländischen Käufern oft mehr.
  • Verkäuferdarlehen: ein gestundeter Preisanteil ist das Vertrauenssignal, das viele Transaktionen ermöglicht.
  • Earn-out über zwei bis drei Jahre reduziert den Anfangsaufwand.
  • Businessplan in der Landessprache mit Führungskontinuität – Banken fürchten den operativen Bruch.
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Schritt für Schritt

Eine grenzüberschreitende Übernahme folgt demselben Prozess wie eine inländische, mit zwei zusätzlichen Phasen für Struktur und Personen.

  1. 1Erwerbsstruktur festlegenDirekt als Privatperson, über eine ausländische Gesellschaft oder über eine Schweizer Holding – mit sehr unterschiedlichen Steuerfolgen.
  2. 2Lokale Vertretung lösenVerbleibender Geschäftsführer, lokaler Partner oder Treuhandmandat.
  3. 3Bewilligungen und Liegenschaften prüfenVor der LOI klären, wenn ein Umzug geplant ist oder Immobilien im Perimeter liegen.
  4. 4Bank und Finanzierung vorbereitenParallel zur Due Diligence starten: Prüfungen bei ausländischen Kunden dauern Wochen.
  5. 5Erste 100 Tage planenSchlüsselpersonen halten, Kunden und Lieferanten informieren, Kompetenzen delegieren.
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Häufige Fehler

Grenzüberschreitende Transaktionen scheitern selten am Preis, meist an unhinterfragten Annahmen.

  • Annehmen, der Firmenkauf begründe ein Aufenthaltsrecht.
  • Erst beim Closing feststellen, dass die Betriebsliegenschaft unter die Lex Koller fällt.
  • Die Inhaberabhängigkeit unterschätzen – in Schweizer KMU ist der Inhaber oft der erste Verkäufer.
  • Sprachliche und kulturelle Unterschiede zum Personal ignorieren.
  • Die Bankbeziehung erst nach der Unterschrift aufbauen.

FAQ

Darf eine Person ohne EU-Bürgerrecht eine Schweizer Firma kaufen?

Ja: das Halten von Beteiligungen unterliegt keiner Nationalitätsbeschränkung. Begrenzt sind die Vertretung der Gesellschaft im Inland und – davon unabhängig – Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.

Braucht es einen Schweizer Geschäftsführer?

Es braucht mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Diese muss nicht Schweizer Bürgerin sein, aber im Land wohnen.

Erhalte ich mit dem Kauf eine Arbeitsbewilligung?

Nein, daraus entsteht kein Anspruch. Das Bewilligungsverfahren folgt den ordentlichen Regeln, für Drittstaatsangehörige mit Kontingenten und Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses.

Wie läuft die Due Diligence aus der Distanz?

Vollständig im Datenraum mit versionierten Dokumenten und Zugriffsprotokoll, Videokonferenzen mit dem Management und ein bis zwei Besuchen vor Ort in der Schlussphase. NDA und Verträge werden elektronisch signiert.

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