Firma gründen in Winterthur
Winterthur ist die zweitgrösste Stadt des Kantons Zürich, mit einer starken Industriegeschichte und heute einem Ökosystem aus Technologie, Bildung und Dienstleistungen.
Winterthur ist die zweitgrösste Stadt des Kantons Zürich, mit einer starken Industriegeschichte und heute einem Ökosystem aus Technologie, Bildung und Dienstleistungen.
Winterthur ist die zweitgrösste Stadt des Kantons Zürich, mit einer starken Industriegeschichte und heute einem Ökosystem aus Technologie, Bildung und Dienstleistungen.
Tiefere Ansiedlungskosten als in der Stadt Zürich, bei derselben kantonalen Eintragungsbehörde.
Mit CHF 20'000 vollständig einbezahltem Stammkapital ist die GmbH in Winterthur die häufigste Wahl von Dienstleistern und KMU. Statuten und Gründungsurkunde werden notariell beurkundet und die Gesellschaft beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich eingetragen.
Die AG verlangt CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 liberiert. Sie ist die Wahl für Projekte mit Investoren oder für ein vertrauliches Aktionariat, da die Aktionäre nicht im Handelsregister erscheinen.
Die beiden häufigsten Formen in der Schweiz. Der Hauptunterschied liegt im gebundenen Kapital und in der Publizität des Aktionariats.
| GmbH | AG | |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20'000, vollständig einbezahlt | CHF 100'000, mindestens 50'000 liberiert |
| Gesellschafter im Register | Öffentlich eingetragen | Aktionäre nicht öffentlich |
| Geeignet für | KMU, Dienstleistungen, Familienbetriebe | Wachstum, Investoren, Gruppen |
| Haftung | Auf das Gesellschaftskapital beschränkt | Auf das Gesellschaftskapital beschränkt |
| Anteilsübertragung | Formell, nach Statuten | Einfache Aktienübertragung |
Rechtsform, Kanton und Sitzgemeinde, Kapital, Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Organe – alles in einem geführten Formular.
Wir beurteilen Gesellschaftsform, Bedürfnisse, Timing und Komplexität des Dossiers.
Wir stellen Ihnen die passende Treuhandlösung vor: Sie müssen nichts suchen und nichts vergleichen.
Prüfung der Firma, Gesellschaftszweck und Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos.
Beurkundung von Statuten und Gründungsurkunde, Unterschriften und Annahmeerklärungen.
Anmeldung beim kantonalen Handelsregister, UID-Nummer, AHV und allfällige MWST-Registrierung.
Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.
Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.
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