Die Kostenposten im Einzelnen
Jede Gründung durchläuft dieselben Posten. Unterschiedlich ist das Gewicht jedes einzelnen je nach Rechtsform und Kanton.
- Stammkapital: CHF 20'000 für die GmbH (vollständig einbezahlt), CHF 100'000 für die AG (mindestens 50'000 liberiert). Das ist kein Kostenposten: es bleibt Vermögen der Gesellschaft.
- Notarielle Beurkundung: Beglaubigung von Statuten und Gründungsurkunde, nach kantonalen Regeln tarifiert.
- Handelsregister: Eintragungsgebühr für die neue Gesellschaft, auf Bundes- und Kantonsebene festgelegt.
- Treuhandhonorar: Vorbereitung der Dokumente, Koordination mit Notar und Bank, Einreichung des Dossiers.
- Kapitaleinzahlungskonto: allfällige Bankspesen für die Eröffnung und die Freigabe des Kapitals.
- Domizil: nur wenn der Sitz bei einem Treuhänder oder einem Drittanbieter liegt.
