Warum eine AG in Lugano
Der Sitz kann ein eigenes Büro, ein Coworking-Space oder ein Domizil bei einem Treuhänder im Stadtzentrum (PLZ 6900) oder in Quartieren wie Paradiso, Viganello und Pregassona sein. Die Eintragung erfolgt in jedem Fall beim Handelsregisteramt des Kantons Tessin in Bellinzona.
- Mindestaktienkapital von CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert.
- Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister.
- Einfache Übertragung der Aktien, nützlich für Investitionsrunden und Nachfolgeregelungen.
- Verwaltungsrat mit mindestens einer in der Schweiz wohnhaften Person mit Vertretungsbefugnis.
- Pflicht zur Führung des Aktienbuchs und des Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten.
