Merkmale der AG
Die AG (SA auf Italienisch und Französisch) ist die Rechtsform für Projekte mit höherem Kapitalbedarf, vertraulichem Aktionariat und der Perspektive, neue Investoren aufzunehmen. Auch hier braucht es notarielle Beurkundung, Statuten und Eintragung im Handelsregister des Sitzkantons.
- Mindestaktienkapital von CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert.
- Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister.
- Einfache Übertragung der Aktien, nützlich für Investitionsrunden und Nachfolgeregelungen.
- Verwaltungsrat mit mindestens einer in der Schweiz wohnhaften Person mit Vertretungsbefugnis.
- Pflicht zur Führung des Aktienbuchs und des Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten.
