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Rechtsform

AG gründen in der Schweiz

Die AG (SA auf Italienisch und Französisch) ist die Rechtsform für Projekte mit höherem Kapitalbedarf, vertraulichem Aktionariat und der Perspektive, neue Investoren aufzunehmen. Auch hier braucht es notarielle Beurkundung, Statuten und Eintragung im Handelsregister des Sitzkantons.

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  • Wir melden uns bei Ihnen
Mindestkapital
CHF 100'000
Einzahlung
davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
Geeignet für
wachsende Unternehmen, Einstieg von Investoren, Konzerne
Provision Confedera
0%

Merkmale der AG

Die AG (SA auf Italienisch und Französisch) ist die Rechtsform für Projekte mit höherem Kapitalbedarf, vertraulichem Aktionariat und der Perspektive, neue Investoren aufzunehmen. Auch hier braucht es notarielle Beurkundung, Statuten und Eintragung im Handelsregister des Sitzkantons.

  • Mindestaktienkapital von CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert.
  • Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister.
  • Einfache Übertragung der Aktien, nützlich für Investitionsrunden und Nachfolgeregelungen.
  • Verwaltungsrat mit mindestens einer in der Schweiz wohnhaften Person mit Vertretungsbefugnis.
  • Pflicht zur Führung des Aktienbuchs und des Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten.

GmbH oder AG: der Vergleich

Die beiden häufigsten Formen in der Schweiz. Der Hauptunterschied liegt im gebundenen Kapital und in der Publizität des Aktionariats.

GmbHAG
MindestkapitalCHF 20'000, vollständig einbezahltCHF 100'000, mindestens 50'000 liberiert
Gesellschafter im RegisterÖffentlich eingetragenAktionäre nicht öffentlich
Geeignet fürKMU, Dienstleistungen, FamilienbetriebeWachstum, Investoren, Gruppen
HaftungAuf das Gesellschaftskapital beschränktAuf das Gesellschaftskapital beschränkt
AnteilsübertragungFormell, nach StatutenEinfache Aktienübertragung

So läuft die Gründung ab

  1. 01

    Sie füllen das Formular aus

    Rechtsform, Kanton und Sitzgemeinde, Kapital, Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Organe – alles in einem geführten Formular.

  2. 02

    Confedera prüft den Fall

    Wir beurteilen Gesellschaftsform, Bedürfnisse, Timing und Komplexität des Dossiers.

  3. 03

    Wir melden uns direkt

    Wir stellen Ihnen die passende Treuhandlösung vor: Sie müssen nichts suchen und nichts vergleichen.

  4. 04

    Namensprüfung und Kapital

    Prüfung der Firma, Gesellschaftszweck und Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos.

  5. 05

    Notarielle Beurkundung

    Beurkundung von Statuten und Gründungsurkunde, Unterschriften und Annahmeerklärungen.

  6. 06

    Eintragung und Start

    Anmeldung beim kantonalen Handelsregister, UID-Nummer, AHV und allfällige MWST-Registrierung.

Die Rolle von Confedera

Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine AG?
Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen.
Sind die Aktionäre einer AG öffentlich?
Nein. Im Gegensatz zur GmbH sind die Aktionäre nicht im Handelsregister eingetragen: die Gesellschaft führt intern das Aktienbuch.
GmbH oder AG: was ist besser?
Das hängt vom verfügbaren Kapital, der gewünschten Vertraulichkeit des Aktionariats und den Wachstumsplänen ab. Die GmbH bindet weniger Kapital, die AG eignet sich eher, wenn Investoren oder häufige Anteilsübertragungen geplant sind.

Gründen Sie Ihre Gesellschaft

Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.

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