Die gesetzlichen Schwellenwerte
Die Schwellenwerte sind im Obligationenrecht festgelegt und ändern sich nicht von Kanton zu Kanton.
- GmbH: CHF 20'000, vollständig einbezahlt.
- AG: CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 liberiert bei der Gründung.
- Einzelfirma: kein Mindestkapital.
