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Rechtsform

Einzelfirma gründen in der Schweiz

Die Einzelfirma ist die einfachste Form, um in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen: kein Mindestkapital und keine notarielle Beurkundung. Der Inhaber haftet jedoch mit seinem privaten Vermögen, und die Firma muss den Nachnamen enthalten.

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Mindestkapital
Nessun capitale minimo
Einzahlung
kein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich
Geeignet für
Selbstständige, Aufnahme leichter Tätigkeiten
Provision Confedera
0%

Merkmale der Einzelfirma

Die Einzelfirma ist die einfachste Form, um in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen: kein Mindestkapital und keine notarielle Beurkundung. Der Inhaber haftet jedoch mit seinem privaten Vermögen, und die Firma muss den Nachnamen enthalten.

  • Kein Mindestkapital und Gründung ohne notarielle Beurkundung.
  • Eintragung ins Handelsregister obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
  • Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem Privatvermögen.
  • Anerkennung des Selbstständigenstatus durch die AHV-Ausgleichskasse.

So läuft die Gründung ab

  1. 01

    Sie füllen das Formular aus

    Rechtsform, Kanton und Sitzgemeinde, Kapital, Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Organe – alles in einem geführten Formular.

  2. 02

    Confedera prüft den Fall

    Wir beurteilen Gesellschaftsform, Bedürfnisse, Timing und Komplexität des Dossiers.

  3. 03

    Wir melden uns direkt

    Wir stellen Ihnen die passende Treuhandlösung vor: Sie müssen nichts suchen und nichts vergleichen.

  4. 04

    Namensprüfung und Kapital

    Prüfung der Firma, Gesellschaftszweck und Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos.

  5. 05

    Notarielle Beurkundung

    Beurkundung von Statuten und Gründungsurkunde, Unterschriften und Annahmeerklärungen.

  6. 06

    Eintragung und Start

    Anmeldung beim kantonalen Handelsregister, UID-Nummer, AHV und allfällige MWST-Registrierung.

Die Rolle von Confedera

Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Die Eintragung wird obligatorisch, sobald der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Unter dieser Schwelle ist sie freiwillig, aber oft nützlich für Glaubwürdigkeit und Bankbeziehungen.
Kann ich die Einzelfirma in eine GmbH umwandeln?
Ja, das ist ein üblicher Weg: die Umwandlung erfolgt durch Einbringung der Tätigkeit in die neue Gesellschaft. Vor der Umsetzung braucht es eine technische und buchhalterische Beurteilung.

Gründen Sie Ihre Gesellschaft

Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.

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