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Ratgeber

Die Rolle des Notars bei der Gründung

Für GmbH und AG muss die Gründungsurkunde notariell beurkundet werden. Das ist der Schritt, der der Gesellschaft rechtliche Form gibt, vor der Einreichung beim Handelsregister.

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Mindestkapital GmbH
CHF 20'000
Mindestkapital AG
CHF 100'000
Abgedeckte Kantone
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Was der Notar macht

Der Notar prüft die Identität der Erschienenen, beurkundet Statuten und Gründungsurkunde, nimmt die Bankbescheinigung über das Kapital entgegen und übermittelt das Dossier an das Handelsregisteramt.

Im Ausland wohnhafte Gesellschafter

Die persönliche Anwesenheit kann durch eine beglaubigte Vollmacht ersetzt werden. Die Modalitäten hängen vom Notar und vom Kanton ab: sie sollten vorab abgesprochen werden, um den Termin nicht zu blockieren.

Die Rolle von Confedera

Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.

Häufige Fragen

Braucht es den Notar auch für die Einzelfirma?
Nein. Die Einzelfirma erfordert keine notarielle Beurkundung: sie wird direkt beim Handelsregister eingetragen, wenn die Eintragung obligatorisch oder gewünscht ist.

Gründen Sie Ihre Gesellschaft

Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.

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