Was der Notar macht
Der Notar prüft die Identität der Erschienenen, beurkundet Statuten und Gründungsurkunde, nimmt die Bankbescheinigung über das Kapital entgegen und übermittelt das Dossier an das Handelsregisteramt.
Für GmbH und AG muss die Gründungsurkunde notariell beurkundet werden. Das ist der Schritt, der der Gesellschaft rechtliche Form gibt, vor der Einreichung beim Handelsregister.
Der Notar prüft die Identität der Erschienenen, beurkundet Statuten und Gründungsurkunde, nimmt die Bankbescheinigung über das Kapital entgegen und übermittelt das Dossier an das Handelsregisteramt.
Die persönliche Anwesenheit kann durch eine beglaubigte Vollmacht ersetzt werden. Die Modalitäten hängen vom Notar und vom Kanton ab: sie sollten vorab abgesprochen werden, um den Termin nicht zu blockieren.
Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.
Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.
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