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Rechtsform

Zweigniederlassung gründen in der Schweiz

Die Zweigniederlassung ermöglicht es einer ausländischen Gesellschaft, in der Schweiz tätig zu sein, ohne eine neue juristische Person zu gründen. Sie muss beim Handelsregister des Sitzkantons eingetragen werden und braucht eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung.

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Mindestkapital
Nessun capitale proprio
Einzahlung
die Muttergesellschaft bleibt Rechtsträgerin
Geeignet für
ausländische Gesellschaften, die einen Betriebsstandort in der Schweiz eröffnen
Provision Confedera
0%

Merkmale der Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung ermöglicht es einer ausländischen Gesellschaft, in der Schweiz tätig zu sein, ohne eine neue juristische Person zu gründen. Sie muss beim Handelsregister des Sitzkantons eingetragen werden und braucht eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung.

  • Kein eigenes Kapital: die Haftung verbleibt bei der Muttergesellschaft.
  • Obligatorische Eintragung im Handelsregister des Kantons, in dem sie tätig ist.
  • Es braucht mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung.
  • Schweizerische Buchführung und Steuerpflicht für die in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit.

So läuft die Gründung ab

  1. 01

    Sie füllen das Formular aus

    Rechtsform, Kanton und Sitzgemeinde, Kapital, Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Organe – alles in einem geführten Formular.

  2. 02

    Confedera prüft den Fall

    Wir beurteilen Gesellschaftsform, Bedürfnisse, Timing und Komplexität des Dossiers.

  3. 03

    Wir melden uns direkt

    Wir stellen Ihnen die passende Treuhandlösung vor: Sie müssen nichts suchen und nichts vergleichen.

  4. 04

    Namensprüfung und Kapital

    Prüfung der Firma, Gesellschaftszweck und Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos.

  5. 05

    Notarielle Beurkundung

    Beurkundung von Statuten und Gründungsurkunde, Unterschriften und Annahmeerklärungen.

  6. 06

    Eintragung und Start

    Anmeldung beim kantonalen Handelsregister, UID-Nummer, AHV und allfällige MWST-Registrierung.

Die Rolle von Confedera

Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.

Häufige Fragen

Zweigniederlassung oder neue Schweizer Gesellschaft?
Die Zweigniederlassung ist schneller und bleibt vollständig der Muttergesellschaft zugeordnet; eine schweizerische GmbH oder AG trennt hingegen Vermögen und Haftung und wird oft für dauerhafte Tätigkeiten sowie den Zugang zu Banken und lokalen Kunden bevorzugt.

Gründen Sie Ihre Gesellschaft

Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.

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