Merkmale der Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung ermöglicht es einer ausländischen Gesellschaft, in der Schweiz tätig zu sein, ohne eine neue juristische Person zu gründen. Sie muss beim Handelsregister des Sitzkantons eingetragen werden und braucht eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung.
- Kein eigenes Kapital: die Haftung verbleibt bei der Muttergesellschaft.
- Obligatorische Eintragung im Handelsregister des Kantons, in dem sie tätig ist.
- Es braucht mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Vertretung.
- Schweizerische Buchführung und Steuerpflicht für die in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit.
