Die Voraussetzungen, die für alle gelten
Es sind dieselben wie für Ansässige, verlangen aus dem Ausland aber mehr Organisation.
- Mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Zeichnungsberechtigung.
- Eine reale Sitzadresse im gewählten Kanton.
- Kapitaleinzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto vor der notariellen Beurkundung.
- Ausweisdokumente, allfällige Übersetzungen und beglaubigte Vollmachten.
