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Aus dem Ausland

Firma gründen in der Schweiz aus dem Ausland

Für eine Schweizer Firmengründung müssen Sie nicht in die Schweiz ziehen: es gelten dieselben Voraussetzungen wie für Ansässige, mit zwei kritischen Punkten — die in der Schweiz wohnhafte Vertretung und die Bankprüfungen zur Mittelherkunft.

  • Kostenlos ausfüllen
  • Keine Provision von Confedera
  • Wir melden uns bei Ihnen
Mindestkapital GmbH
CHF 20'000
Mindestkapital AG
CHF 100'000
Abgedeckte Kantone
26
Provision Confedera
0%

Die Voraussetzungen, die für alle gelten

Es sind dieselben wie für Ansässige, verlangen aus dem Ausland aber mehr Organisation.

  • Mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Zeichnungsberechtigung.
  • Eine reale Sitzadresse im gewählten Kanton.
  • Kapitaleinzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto vor der notariellen Beurkundung.
  • Ausweisdokumente, allfällige Übersetzungen und beglaubigte Vollmachten.

Wahl des Kantons

Der Sitz muss abbilden, wo die Tätigkeit tatsächlich stattfindet. Urkundensprache, Grenznähe und Branche sind die konkretesten Kriterien für die Wahl.

GmbH oder AG: der Vergleich

Die beiden häufigsten Formen in der Schweiz. Der Hauptunterschied liegt im gebundenen Kapital und in der Publizität des Aktionariats.

GmbHAG
MindestkapitalCHF 20'000, vollständig einbezahltCHF 100'000, mindestens 50'000 liberiert
Gesellschafter im RegisterÖffentlich eingetragenAktionäre nicht öffentlich
Geeignet fürKMU, Dienstleistungen, FamilienbetriebeWachstum, Investoren, Gruppen
HaftungAuf das Gesellschaftskapital beschränktAuf das Gesellschaftskapital beschränkt
AnteilsübertragungFormell, nach StatutenEinfache Aktienübertragung

So läuft die Gründung ab

  1. 01

    Sie füllen das Formular aus

    Rechtsform, Kanton und Sitzgemeinde, Kapital, Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Organe – alles in einem geführten Formular.

  2. 02

    Confedera prüft den Fall

    Wir beurteilen Gesellschaftsform, Bedürfnisse, Timing und Komplexität des Dossiers.

  3. 03

    Wir melden uns direkt

    Wir stellen Ihnen die passende Treuhandlösung vor: Sie müssen nichts suchen und nichts vergleichen.

  4. 04

    Namensprüfung und Kapital

    Prüfung der Firma, Gesellschaftszweck und Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos.

  5. 05

    Notarielle Beurkundung

    Beurkundung von Statuten und Gründungsurkunde, Unterschriften und Annahmeerklärungen.

  6. 06

    Eintragung und Start

    Anmeldung beim kantonalen Handelsregister, UID-Nummer, AHV und allfällige MWST-Registrierung.

Die Rolle von Confedera

Confedera ist kein Treuhandbüro und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir nehmen Ihr technisches Dossier auf, prüfen den Fall intern – Rechtsform, Bedürfnisse, Timing, Komplexität und nötige Kompetenzen – und melden uns direkt mit der passenden Lösung. Keine Liste zum Durchsuchen, keine Provision.

Häufige Fragen

Braucht es einen Schweizer Gesellschafter?
Nein. Es braucht aber mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person, die die Gesellschaft vertreten kann: ein Mitglied der Geschäftsführung oder ein Mandatsträger.

Gründen Sie Ihre Gesellschaft

Ein einziges geführtes Formular und das Gründungsdossier als PDF. Die passende Treuhandlösung finden wir – und melden uns bei Ihnen.

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